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Feuerwehrmann-Anwärter
Alle aktiven Feuerwehrleute (= Mitglieder der Einsatzabteilung), die noch im Probejahr sind. Dieses Schulterstück tragen aber auch Jugendfeuerwehrleute. Und nur in der Jugendfeuerwehr gibt es das Schulterstück mit einem Stern für GruppenführerIn und mit zwei Sternen für JugendgruppenleiterInnen.
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Feuerwehrmann/-frau
Nach dem Probejahr werden AnwärterInnen zu Feuerwehrmännern und -frauen. Jugendfeuerwehrleute, die in den aktiven Dienst übertreten, bekommen diesen Rang meist sofort, es sei denn, sie waren noch nicht lange genug in der Jugendfeuerwehr.
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Oberfeuerwehrmann/-frau
Nach Absolvieren des Truppführerlehrgangs oder eines technischen Lehrganges wird man normalerweise zum Oberfeuerwehrmann/-frau befördert.
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Hauptfeuerwehrmann/-frau
Wenn ein technischer Lehrgang auf Kreisebene und der Truppführerlehrgang absolviert wurden, kann ein Oberfeuerwehrmann/-frau zum Hauptfeuerwehrmann/-frau befördert werden.
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Hauptfeuerwehrmann/-frau (3 Sterne)
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LöschmeisterIn
Nach Absolvieren der erforderlichen Dienstzeit von 15 Jahren werden die Schulterstücke des Löschmeisters vergeben.
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OberlöschmeisterIn
OberlöschmeisterIn wird man, wenn man als Löschmeister die beiden Gruppenführerlehrgänge auf Landesebene hinter sich hat. In Schleswig-Holstein werden diese an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt.
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HauptlöschmeisterIn
Wenn man KreisausbilderIn wird, bekommt man den Dienstrang des/der Hauptlöschmeisters/-meisterin.
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HauptlöschmeisterIn (3 Sterne)
Als stv. Ortswehrführer erhält man den Dienstrang des/der Hauptlöschmeisters/-meisterin mit 3 Sternen.
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BrandmeisterIn
Dazu muss man Wehrführer in Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern werden.
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OberbrandmeisterIn
Wehrführer in Gemeinden mit >1000 bis 5000 Einwohner oder Gemeindewehrführer in Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern.
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HauptbrandmeisterIn (2 Sterne)
Wehrführer in Gemeinden mit >5000 bis 20000 Einwohnern oder Gemeindewehrführer in Gemeinden mit bis zu 5000 Einwohnern.
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HauptbrandmeisterIn (3 Sterne)
Wehrführer in Gemeinden mit >20000 Einwohnern oder Gemeindewehrführer in Gemeinden mit bis zu 20000 Einwohnern.
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Erste(r) HauptbrandmeisterIn |
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KreisbrandmeisterIn |
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LandesbrandmeisterIn |