21 Sep 2009 |
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Verbot von HimmelslaternenKIEL. Mit der Romantik am Nachthimmel ist es bald vorbei. Wie Innenminister Rainer Wiegard am Donnerstag (6. August) in Kiel mitteilte, dürfen so genannte Himmelslaternen in Schleswig-Holstein nicht mehr aufsteigen. Dieses landesweite Verbot tritt am 28. August in Kraft. In der Zwischenzeit können die Kommunen ein entsprechendes Verbot für ihr Gebiet aussprechen. Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch sie Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen. Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. So stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008 brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste Zwischenfall ereignete sich am Pfingstmontag 2009 in Siegen, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste. |

19.07.2010


